möchten Sie gerne auch in schwierigen Lebenssituationen wie bei Krankheiten oder Unfällen sicherstellen, dass Ihre persönlichen Dinge in Ihrem Sinne geregelt werden?
Dann müssen Sie dafür rechtzeitig selbstbestimmt Vorsorge treffen.
Aufgrund gesetzlicher Vorgaben ( § 1896 BGB ) dürfen weder Ihr Ehepartner noch andere Verwandte Sie im Falle fehlender Geschäftsfähigkeit automatisch vertreten.Die Erstellung von Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung sorgt dafür, dass Sie sich und Ihre Angehörigen vor unnötigen Verfahren durch Betreuungsgerichte sowie vor finanziellen Verlusten schützen.
Aus diesem Grund habe ich den Service für meine Kunden um diesen wichtigen Bereich der Vorsorge erweitert.
Informieren Sie sich und vereinbaren Sie einen Termin mit mir.
Gerne stehe ich Ihnen für weitere Informationen persönlich zur Verfügung